nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 10 VO-NSGTOEPCHINERSEEN (Brandenburg) — Inkrafttreten

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Töpchiner Seen“

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 21.08.2026 bis 01.09.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 26. März 1998

Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung

Matthias Platzeck

Anlage 1

Anlage 2

(zu § 2 Absatz 2)

1. Topografische Karten im Maßstab 1 : 10 000

Titel:

Übersichtskarte zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Töpchiner Seen“

Blatt-

nummer

Unterzeichnung

0909-134

unterzeichnet am 25. Mai 1998 von der Bearbeiterin Frau Ludwig, Siegelnummer 9 des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (MUNR)

0909-312

unterzeichnet am 25. Mai 1998 von der Bearbeiterin Frau Ludwig, Siegelnummer 9 des MUNR

2. Flurkarten

Titel:

Flurkarte zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Töpchiner Seen“

Gemarkung

Flur

Maßstab

1 :

Unterzeichnung

Groß Köris

3

5 000

unterzeichnet am 25. Mai 1998 von der Bearbeiterin Frau Ludwig, Siegelnummer 9 des MUNR

Groß Köris

4

5 000

unterzeichnet am 25. Mai 1998 von der Bearbeiterin Frau Ludwig, Siegelnummer 9 des MUNR

Motzen

4

3 000

unterzeichnet am 25. Mai 1998 von der Bearbeiterin Frau Ludwig, Siegelnummer 9 des MUNR

Motzen

6

3 000

unterzeichnet am 25. Mai 1998 von der Bearbeiterin Frau Ludwig, Siegelnummer 9 des MUNR

Töpchin

2

3 000

unterzeichnet am 25. Mai 1998 von der Bearbeiterin Frau Ludwig, Siegelnummer 9 des MUNR

Töpchin

5

Beiblatt

2 500,

300

unterzeichnet am 25. Mai 1998 von der Bearbeiterin Frau Ludwig, Siegelnummer 9 des MUNR

Töpchin

5

3 000

unterzeichnet am 25. Mai 1998 von der Bearbeiterin Frau Ludwig, Siegelnummer 9 des MUNR

Töpchin

6

5 000

unterzeichnet am 25. Mai 1998 von der Bearbeiterin Frau Ludwig, Siegelnummer 9 des MUNR