Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Flächen in den Gemeinden Töpchin, Motzen, Groß Köris im Landkreis Dahme-Spreewald werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Töpchiner Seen".
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Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Flächen in den Gemeinden Töpchin, Motzen, Groß Köris im Landkreis Dahme-Spreewald werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Töpchiner Seen".