(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verfügung 20/90 des Regierungsbevollmächtigten der Bezirksverwaltungsbehörde Cottbus vom 24. September 1990 zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Talsperre Spremberg“ außer Kraft.
Potsdam, den 23. Juli 2004
Der Minister für Landwirtschaft,
Umweltschutz und Raumordnung
In Vertretung
Friedhelm Schmitz-Jersch