Über die Verbote des § 4 hinaus ist es im Kernbereich verboten, das Gebiet landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder in anderer Weise wirtschaftlich zu nutzen.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Über die Verbote des § 4 hinaus ist es im Kernbereich verboten, das Gebiet landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder in anderer Weise wirtschaftlich zu nutzen.