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§ 6 VO-NSGSPREEBOEGENBRIESCHT_2015 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Spreebögen bei Briescht“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

zur Umwandlung von intensiv genutztem Grünland zu artenreichem Dauergrünland soll in enger Abstimmung mit den betroffenen Landwirten ein Konzept der nachhaltigen Bewirtschaftung erarbeitet und umgesetzt werden;

entlang der Hauptspree und der Nebengewässer sollen Kopfweiden gepflanzt werden;

die Altarme und Altwasserbereiche sollen zur Verbesserung der Lebensbedingungen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten an das Fließregime der Spree angebunden werden;

die zugelassenen Angelplätze sollen zum Uferschutz möglichst mit einem Steg versehen werden.