Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Flächen in den Gemeinden Bindow, Dannenreich, Friedersdorf, Kablow und Senzig (Landkreis Dahme-Spreewald) werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Skabyer Torfgraben".