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§ 6 VO-NSGSCHLATBACH_2015 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schlatbach“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

zur Reduzierung des Nährstoffeintrags in den Schlatbach soll die nördlich der Landstraße nach Groß Linde an den Schlatbach angrenzende Ackerfläche in Grünland umgewandelt werden;

die mageren Flachland-Mähwiesen (Gemarkung Groß Linde Flur 1 Flurstück 115 teilweise) sollen durch ein- bis zweijährige Mahd erhalten werden, sonstiges aufgelassenes Grünland soll regelmäßig gemäht und beräumt werden;

die aufgelassenen Grünlandbereiche sollen regelmäßig gemäht und beräumt werden;

die Nadelholzforste sollen entsprechend den standörtlichen Bedingungen in naturnahe Laub/Nadel-Mischwälder oder Laubwälder umgewandelt werden.