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§ 6 VO-NSGRESTSEETROEBITZ_2016 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Restsee Tröbitz“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

es soll keine Erhöhung des pH-Wertes durch Kalkung erfolgen;

besonnte Uferabschnitte und Flachwasserbereiche sollen erhalten werden.

Einzelnorm