Es werden folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen festgelegt:
behutsame Wiedervernässung durch geregelten Wassereinstau in Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde;
Entbuschungen und Gehölzbeseitigung auf partiell trockenen Flächen.
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Es werden folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen festgelegt:
behutsame Wiedervernässung durch geregelten Wassereinstau in Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde;
Entbuschungen und Gehölzbeseitigung auf partiell trockenen Flächen.