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§ 6 VO-NSGPOSTLUCHGANZ_2016 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Postluch Ganz“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Es werden folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen festgelegt:

behutsame Wiedervernässung durch geregelten Wassereinstau in Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde;

Entbuschungen und Gehölzbeseitigung auf partiell trockenen Flächen.