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§ 6 VO-NSGPASTLINGSEE_2015 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Pastlingsee“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

der Aushieb von Kiefernanflug und die Schilfmahd auf dem Torfmoorkörper im Übergangsbereich zu den mineralischen Böden;

die Absperrung und Überbrückung gefährdeter Bereiche der Ufervegetation am Pastlingsee;

die Renaturierung kleinerer Torfstiche am Rand des Pastlingmoores;

die Entnahme nicht heimischer Fischarten und Aufstellung eines Hegeplanes unter besonderer Berücksichtigung des § 3 Abs. 2 Nr. 1.