Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in der Stadt Teupitz und den Gemeinden Tornow und Neuendorf (Landkreis Dahme-Spreewald) werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Mühlenfließ-Sägebach".
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in der Stadt Teupitz und den Gemeinden Tornow und Neuendorf (Landkreis Dahme-Spreewald) werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Mühlenfließ-Sägebach".