Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Oder-Spree und in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Mittlere Oder“.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Oder-Spree und in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Mittlere Oder“.