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§ 6 VO-NSGLUBOWSEE (Brandenburg) — Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lubowsee“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen werden als Zielvorgaben benannt:

die Wiederherstellung niedermoortypischer Abflussverhältnisse im Rahmen einer Wassermengenbewirtschaftung mit dem Ziel der nutzungsverträglichen Wasserrückhaltung in der Landschaft wird angestrebt;

anfallendes Mähgut soll von der Fläche beräumt werden.