Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Flächen in den Gemeinden Groß Köris, Klein Köris, Löpten und Schwerin im Landkreis Dahme-Spreewald werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Löptener Fenne-Wustrickwiesen".