Die im § 2 näher bezeichneten Flächen in der Gemeinde Streganz (Landkreis Dahme-Spreewald) sowie in den Gemeinden Selchow und Schwerin (Landkreis Oder-Spree) werden als Naturschutzgebiet festgesetzt.
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Die im § 2 näher bezeichneten Flächen in der Gemeinde Streganz (Landkreis Dahme-Spreewald) sowie in den Gemeinden Selchow und Schwerin (Landkreis Oder-Spree) werden als Naturschutzgebiet festgesetzt.