Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Flächen in den Gemeinden Lehnin, Emstal und Rädel (Landkreis Potsdam-Mittelmark) werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Lehniner Mittelheide und Quellgebiet der Emster".