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§ 6 VO-NSGKLPLESSOWERSEE (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Kleiner Plessower See“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

die Feuchtwiesenbrachen sollen durch regelmäßige Mahd mit Beräumung des Mähgutes offen gehalten werden;

der Pappelforst soll unter Verwendung von Baumarten der potenziell natürlichen Vegetation schrittweise zu einem naturnahen, strukturreichen Wald umgebaut werden.