(1) § 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d tritt am 1. Juli 2011 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt der Beschluss Nummer 03-2/68 des Rates des Bezirkes Cottbus vom 24. April 1968, soweit er sich auf die Landschaftsschutzgebiete „Lampfert bei Kröbeln“ und „Burgwall bei Cosilenzien“ bezieht, außer Kraft.
Potsdam, den 1. Juni 2011
Die Ministerin für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz
Anita Tack