§ 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, b und c dieser Verordnung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 27. September 2012
Die Ministerin für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz
Anita Tack