Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgaben benannt:
solitäre Alteichenbestände und Einzelbäume sollen durch geeignete waldbauliche Maßnahmen wie stufenweise Umlichtung und Freistellung erhalten werden;
der Naturverjüngung soll gegenüber Pflanzungen der Vorrang eingeräumt werden.