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§ 6 VO-NSGHUTUNGSAEHLE (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hutung Sähle“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

die Sohle der Entwässerungsgräben soll angehoben werden;

am Nord-, Ost- und Südrand des Gebietes sollen Hecken oder Baumreihen angelegt werden;

die Kopfweiden sollen einen regelmäßigen Pflegeschnitt erhalten;

das Torfmoosmoor soll bei Bedarf entbuscht werden.