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§ 7 VO-NSGHOHENLEIPISCH (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hohenleipisch“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

es sollen Maßnahmen zur Förderung des Auerhuhnes im Rahmen eines Artenschutzkonzeptes umgesetzt werden;

Moorstandorte und Magerrasen sollen durch eine kleinflächige, mosaikartige Entbuschung gepflegt werden;

die ehemals militärisch genutzten Hallen sollen zum Teil als Sommerlebensräume für Fledermäuse erhalten und gegebenenfalls baulich gesichert werden;

die Hirschkäferpopulation soll außerhalb der Zone 1 durch Einbringung von „Hirschkäferwiegen“ und anderer geeigneter Maßnahmen stabilisiert werden;

im Randbereich der Zone 1 soll zur Veranschaulichung der Entwicklungsprozesse ein Naturerlebnispfad errichtet werden.