(1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 9.864 Hektar. Es umfasst im Gebiet der Gemeinden Nuthe-Urstromtal, Petkus, Ließen, Schöbendorf, Merzdorf, Paplitz, der Stadt Jüterbog und der Stadt Luckenwalde Flächen in folgenden Fluren der Gemarkungen:
Kolzenburg
Flure 4, 5
Jänickendorf
Flure 5-13
Holbeck
Flure 1, 2
Stülpe
Flure 1, 2, 6-11
Lynow
Flure 2-7
Woltersdorf
Flur 9
Neuhof
Flure 1-4
Werder
Flure 2-5
Markendorf
Flur 3
Petkus
Flure 2-4
Ließen
Flure 1, 2
Schöbendorf
Flure 5, 6
Paplitz
Flure 5-7
Merzdorf
Flure 1-3, 7.
Eine Kartenskizze ist dieser Verordnung zur Orientierung als Anlage 1 beigefügt.
(2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in den in Anlage 2 dieser Verordnung aufgeführten Karten mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die in Anlage 2 Nummer 1 aufgeführte Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25 000 und die in Anlage 2 Nummer 2 aufgeführten elf topografischen Karten mit den Blattnummern 1 bis 11 im Maßstab 1 : 10 000 ermöglichen die Verortung im Gelände. Weiterhin ist der Grenzverlauf des Naturschutzgebietes in den in Anlage 2 Nummer 3 aufgeführten 47 Flurkarten ohne Blattnummern dargestellt. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den in Anlage 2 Nummer 2 aufgeführten elf topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000.
(3) Innerhalb des Naturschutzgebietes sind die Zonen I (1 621 Hektar), II (3 265 Hektar) und III (4 978 Hektar) mit unterschiedlichen Beschränkungen der Nutzung festgesetzt. Die Grenzen der Zonen des Naturschutzgebietes sind in der Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25 000 und den elf topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000 gemäß Absatz 2 eingezeichnet.
(4) Die Grenze des in § 3 Absatz 1 aufgeführten Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Heidehof-Golmberg“ ist in den in Anlage 2 Nummer 2 aufgeführten topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000, Blattnummern 1 bis 11, mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie.
(5) Die Verordnung mit Karten kann bei dem für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Fachministerium des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis Teltow-Fläming, untere Naturschutzbehörde, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.