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§ 6 VO-NSGGROSSESFENN_2016 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Großes Fenn“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Es wird folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahme festgelegt:

Es wird angestrebt, den Wasserpegel zu erreichen, der jenem Wasserpegel vor dem Bau der vorhandenen Entwässerungsanlagen entspricht.