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Anlage 2 VO-NSGGOERNERSEE_2016 (Brandenburg) — (zu § 2 Absatz 2)

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Görner See“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.09.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

1. Topografische Karten Maßstab 1 : 10 000

Titel: Übersichtskarte zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Görner See“

Blattnummer

Unterzeichnung

1

unterzeichnet von der Siegelverwahrerin und gesiegelt mit dem Siegel des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (MUNR), Siegelnummer 9, am 29. Mai 1996

2

unterzeichnet von der Siegelverwahrerin und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 29. Mai 1996

2. Flurkarten

Titel: Flurkarte zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Görner See“

Blattnummer

Gemarkung

Flur

Maßstab

1:

Unterzeichnung

1

Görne

1

3 000

unterzeichnet von der Siegelverwahrerin und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 29. Mai 1996

2

Haage

7

3 000

unterzeichnet von der Siegelverwahrerin und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 29. Mai 1996

3

Haage

8

3 000

unterzeichnet von der Siegelverwahrerin und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 29. Mai 1996

4

Friesack

14

3 000

unterzeichnet von der Siegelverwahrerin und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 29. Mai 1996

5

Görne

7

3 000

unterzeichnet von der Siegelverwahrerin und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 29. Mai 1996.