Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in der Gemeinde Nuthe-Urstromtal, den Städten Jüterbog und Luckenwalde (Landkreis Teltow-Fläming) sowie der Gemeinde Bardenitz (Landkreis Potsdam-Mittelmark) wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Forst Zinna-Jüterbog-Keilberg".