nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 6 VO-NSGFINOWTALPREGNITZ (Brandenburg) — Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Finowtal-Pregnitzfließ“  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen werden als Zielvorgaben benannt:

ausgebaute Abschnitte der Fließgewässer sollen renaturiert und die natürliche Mäandrierung wiederhergestellt beziehungsweise zugelassen werden. Wenn möglich, soll auf die Beräumung von Totholz verzichtet werden. Notwendige Fließgewässerberäumung soll möglichst nur einseitig erfolgen;

auf den nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen wird ein oberflächennaher Grundwasserstand angestrebt. Entwässerungsgräben beziehungsweise Drainagen sollen geschlossen werden, soweit keine negativen Auswirkungen auf Siedlungsbereiche zu erwarten sind;

monotone Nadelholzbestände sollen in standorttypische Bestände mit naturnahem Aufbau umgebaut werden.

---

Zitiervorschlag: § 6 VO-NSGFINOWTALPREGNITZ (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSGFINOWTALPREGNITZ/6

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: landesrecht.brandenburg.de
