(1) In der Zone 1 ist es über die Verbote des § 4 hinaus verboten, die Fläche land-, forst-, fischereiwirtschaftlich oder in anderer Weise wirtschaftlich zu nutzen und die Wege zu betreten.
(2) In der Zone 2 ist es über die Verbote des § 4 hinaus verboten, die Fläche forstwirtschaftlich zu nutzen.