Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Elbe-Elster wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Drehnaer Weinberg und Stiebsdorfer See“.
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Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Elbe-Elster wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Drehnaer Weinberg und Stiebsdorfer See“.