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# § 3 VO-NSGDAMMUEHLENFLIESSNI (Brandenburg) — Schutzzweck

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Dammühlenfließniederung“  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung

eines mäßig entwässerten Durchströmungsmoores und seiner Randbereiche als Standort seltener und gefährdeter Pflanzengesellschaften, insbesondere der Quellfluren, der Röhrichte und Großseggenriede, des Feucht- und Frischgrünlandes, naturnaher Laubwälder;

des naturnahen Unterlaufes des Wuggelmühlenfließes mit komplexen Lebensgemeinschaften eines Tieflandbaches;

eines vielfältigen Feuchtgebietskomplexes mit dem Verlandungsflachmoor "Möllenwinkel", Übergängen zum Schwielochsee und den Lebensräumen der Gewässer- und Gewässerrandvegetation;

vielgestaltiger Lebensstätten für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensgemeinschaften, insbesondere für Weichtiere, Lurche, Vögel und Säuger;

als Feuchtgebiet im Biotopverbund zwischen Schwielochsee und den Ölsener Seen.

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Zitiervorschlag: § 3 VO-NSGDAMMUEHLENFLIESSNI (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSGDAMMUEHLENFLIESSNI/3

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