Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Flächen in den Gemeinden Friedland, Leißnitz, Niewisch (Landkreis Oder-Spree) und Speichrow (Landkreis Dahme-Spreewald) werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Dammühlenfließniederung".