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§ 6 VO-NSGALTENORADDEN (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Alteno-Radden“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

die Kiefernbestände auf der Binnendüne sollen zur Entwicklung lichtliebender Pflanzengesellschaften langfristig in einen naturnahen Flechtenkiefernwald mit natürlicher Bestockungsdichte umgewandelt werden;

eine Verjüngung soll vorrangig über Naturverjüngung erfolgen;

es soll ein Altholz- und Totholzanteil von zehn Prozent erhalten bleiben;

Robinien sollen entfernt werden.