Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei:
Maßnahmen zur Erhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer,
Hochwasserschutzmaßnahmen sowie den Wasserhaushalt verändernden Maßnahmen,
Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen.
NatSGSpreewV
Fassung: 1990-09-12