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§ 9 VO-NATSGSCHORFHV (Brandenburg) — Einvernehmen

Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung „Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Einvernehmen mit der Verwaltung des Biosphärenreservates ist herzustellen bei Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen, Wege, Deiche und Gewässer.