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§ 5 VO-MLUL_SPITZMUEHLE_OST_2015 (Brandenburg) — Schutz der Zone I

Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Wasserfassung Strausberg – Spitzmühle-Ost

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Verbote der Zonen III und II gelten auch in der Zone I. In der Zone I sind außerdem verboten:

das Betreten oder Befahren,

landwirtschaft-, forstwirtschaft- oder gartenbauliche Nutzung,

Veränderungen oder Aufschlüsse der Erdoberfläche.