Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Steinitz-Geisendorfer Endmoränenlandschaft“.
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Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Steinitz-Geisendorfer Endmoränenlandschaft“.