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§ 1 VO-LSGELSTERNIEDERUNG (Brandenburg) — Erklärung zum Schutzgebiet

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Elsterniederung und westliche Oberlausitzer Heide zwischen Senftenberg und Ortrand“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz wird als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Elsterniederung und westliche Oberlausitzer Heide zwischen Senftenberg und Ortrand“.