Der Zeitpunkt für die Verpflichtung zur elektronischen Aktenführung für die Gerichtsverwaltungen und die Behörden der Justizverwaltung ist der 1. November 2028.
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Der Zeitpunkt für die Verpflichtung zur elektronischen Aktenführung für die Gerichtsverwaltungen und die Behörden der Justizverwaltung ist der 1. November 2028.