Die Befugnis des für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Mitgliedes der Landesregierung zur Aufhebung von Rechtsverordnungen zur Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten nach den §§ 22 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes und des § 8 Absatz 1 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes wird für die folgenden im Landkreis Märkisch-Oderland gelegenen Landschaftsschutzgebiete auf den Landkreis Märkisch-Oderland als untere Naturschutzbehörde übertragen:
„Oderhänge Seelow-Lebus“,
„Trepliner Seen, Booßener und Altzeschdorfer Mühlenfließ“,
„Seenkette des Platkower Mühlenfließes/Heidelandschaft Worin“,
„Odervorland Groß Neuendorf-Lebus“.