Die für Kunsthochschulen und die Hochschule für Film und Fernsehen
Potsdam-Babelsberg geltenden Regelungen im Brandenburgischen Hochschulgesetz und
in anderen Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften finden auf
diese Universität weiterhin Anwendung, bis im Brandenburgischen Hochschulgesetz
besondere Bestimmungen getroffen werden.