Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in den
Landkreisen Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming und in der kreisfreien
Stadt Potsdam werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das
Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Nuthetal-Beelitzer
Sander".