(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt der Beschluß Nr.
149-14/66 über die Erklärung zum Landschaftsschutzgebiet
"Nauen-Brieselang" des Rates des Bezirkes Potsdam vom 20. Juli 1966
für den Geltungsbereich dieser Verordnung und für Ortslagen und
ortsnahe Bereiche, die allseitig vom Geltungsbereich dieser Verordnung
umschlossen sind, außer Kraft.
Potsdam, den 7. Januar 1998
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und
Raumordnung
In Vertretung
Rainer Speer