Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Landkreisen
Dahme-Spreewald, Oder-Spree und Märkisch-Oderland wird als
Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die
Bezeichnung „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“.
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Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Landkreisen
Dahme-Spreewald, Oder-Spree und Märkisch-Oderland wird als
Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die
Bezeichnung „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“.