(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt außer Kraft:
Der Beschluss Nr. 7-1/65 des Rates des Bezirkes Frankfurt (Oder) vom 12. Januar 1965 über die Erklärung zum Landschaftsschutzgebiet „Scharmützel See, Storkower See, Schwenower Forst“, soweit dieser nicht bereits durch In-Kraft-Treten der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Dahme-Heideseen“ vom 11. Juni 1998 (GVBl. II S. 454) aufgehoben wurde.