(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt der Beschluss Nr. 149-14/66 vom 20. Juli 1966 des Rates des Bezirkes Potsdam über die Erklärung des Landschaftsteiles „Lehniner Wald- und Seengebiet“ zum Landschaftsschutzgebiet außer Kraft.
Potsdam, den 19. Mai 2005
Der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Dr. Dietmar Woidke