(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt der Beschluss Nr. 03-2/68 des Rates des Bezirkes Cottbus vom 24. April 1968 über die Erklärung von Landschaftsteilen zu Landschaftsschutzgebieten für das Landschaftsschutzgebiet „Elbaue, Martinskirchen-Mühlberg“ außer Kraft.
Potsdam, den 30. Oktober 2003