Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in den Landkreisen Barnim und Oberhavel werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Westbarnim".
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Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in den Landkreisen Barnim und Oberhavel werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Westbarnim".