(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten tritt der Beschluß Nr. 41 vom 15. Dezember 1977 des Bezirkstages des Bezirkes Frankfurt/Oder über die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes "Nonnenfließ-Schwärzetal" außer Kraft.
Potsdam, den 13. März 1998
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung
Matthias Platzeck
Anm.: Die Anlage wurde nicht aufgenommen.