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# § 6 VO-ID212838 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Diedersdorfer Heide und Großbeerener Graben“  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Es werden folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen als Zielvorgabe festgelegt:

Gewässer sind soweit wie möglich zu renaturieren. Fließgewässer und Retentionsflächen sollen entsprechend den hydrologischen und geologischen Bedingungen stufenweise in Richtung einer naturnahen Auendynamik entwickelt werden. Entlang der Gewässerränder ist die Ausbringung von Dünger oder Pflanzenschutzmitteln in einer Breite von 50 Metern möglichst zu vermindern oder einzustellen.

Trockenrasen soll durch periodische Gehölzauflichtungen und Entbuschungen erhalten werden.

Die naturverträgliche und naturorientierte Erholung soll durch geeignete Lenkungsmaßnahmen (Rad-, Wander-, Reitwege) und sonstige Einrichtungen gesichert und entwickelt werden. Nicht landschaftsverträgliche Einrichtungen sind nach Möglichkeit entsprechend zu verändern oder zu entfernen.

Die bestehenden Kiefernreinbestände sind bevorzugt in standortgerechten Laubmischwald zu überführen bzw. umzuwandeln.

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Zitiervorschlag: § 6 VO-ID212838 (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212838/6

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