Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in den
Gemeinden Bischdorf, Buckow, Groß Beuchow, Hindenberg, Kittlitz, Mlode
und Zinnitz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und in den Gemeinden Egsdorf,
Schlabendorf und Willmersdorf-Stöbritz im Landkreis Dahme-Spreewald werden
als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt
die Bezeichnung "Bergbaufolgelandschaft Schlabendorf-Seese".